Gesamtbericht der Stadt Esslingen a.N.
Gesamtbericht der Stadt Esslingen am Neckar gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ist die Stadt Esslingen am Neckar verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, den Beginn und die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.
Gesamtbericht
Jahr 2021
Archiv
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